MandantInnenbriefe
Rundschreiben I/2024
Rundschreiben IV/2023
Rundschreiben III/2023
Rundschreiben II/2023
Rundschreiben I/2023
Zusatzrundschreiben Januar 2023 eAU Arbeitszeiterfassung
Anhang zum Zusatzrundschreiben Januar 2023
Rundschreiben IV/2022
- Umsatzsteuerliche Vereinnahmung eines Entgelts bei Überweisung
- Bewertung des Darlehensausfalls eines GmbH-Gesellschafters
- Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze
- Erbschaftsteuer: Einkommensteuer für rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe
- Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften
- Aufbewahrungsfristen
- uvm.
- Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Betriebsveranstaltung
- Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale ab 2023
- Steuerbefreiung kleinerer Photovoltaikanlagen
- Rechengrößen für 2024 Ost/West
- uvm.
- Betriebsausgabenpauschale erhöht
- Inflationsausgleichsprämie zur Abgeltung von Überstunden
- Kostenbeteiligung bei doppelter Haushaltsführung
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern und Wohnungseigentümern
- Erinnerung: seit 01.01.2023 müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch abgerufen werden
- uvm
- Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
- Ankauf und Überlassung eines Handys durch den Arbeitgeber
- Keine Fahrtenbuchmethode bei geschätzten Benzinkosten
- Spekulationsgewinn beim Verkauf von Kryptowährung
- uvm
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
- Anpassung von Gewerbesteuervorauszahlungen
- Entgeltliche Werbung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber
- Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
- Midijob-Grenze steigt erneut
- Aufbewahrungsfristen
- uvm
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
- Resturlaubsanspruch
- Fälligkeiten der Sozialversicherungsbeiträge 2023
- Fälligkeitstermine für Beiträge zur Sozialversicherung 2023
- Verlängerung ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
- Steuerliche Entlastung für kleinere PV-Anlagen
- Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld
- Förderung E-Mobilität durch Zuschuss für Ladestation
- Beitragsbemessungsgrenzen 2023